Aufgaben

  • Überwachung und Betreuung der Schutz- und Einzugsgebiete entsprechend der Schutzgebietsverordnungen, freiwilliger Vereinbarungen und im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung
  • Ansprechpartner für die Behörden in Bezug auf die Schutzgebiete
  • Ermittlung von Ausgleichszahlungen für Bewirtschaftungsbeschränkungen aufgrund der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen und eventuellen freiwilligen Vereinbarungen für land- und forstwirtschaftliche genutzte Grundstücke
  • Erstellung einer Datenbank im Rahmen der Eigenüberwachung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ziele

Ein gemeinsames Schutzgebietsmanagement soll den Trinkwasserschutz optimieren. In Zusammenarbeit mit allen Nutzern, unter anderem der Land- und Forstwirtschaft,  der Wasserwirtschaft, den Gewerbebetrieben und unter Berücksichtigung der Faktoren Naturschutz, Siedlungen und Verkehr sollen in den Wasserschutz- und Einzugsgebieten der einzelnen Brunnen Strategien für einen wirkungsvollen Trinkwasserschutz entwickelt werden.

Maßnahmen

Nachdem man sich zunächst auf die Grundlagenermittlung, d.h. die Feststellung der Ist-Situation konzentriert hatte wurden nun inzwischen landwirtschaftliche Nutzungskonzepte erstellt und entsprechende Vertragsvorschläge an die Landwirte versendet. Mittels der ebenfalls zwischenzeitlich erstellten Deckschichtenkarten können besonders sensible Flächen aufgezeigt werden. Bewirtschafter dieser Flächen werden sukzessive kontaktiert, um mit ihnen spezielle grundwasserschonende Maßnahmen absprechen zu können.